Diesmal hab‘ ich mich geirrt, denn ich hab‘ mir gedacht, der muss nie in’n Häfn, weil er mit den Prämien und Provisionen, die er da und dort in exotischen Banken versteckt hat, endlos Anwälte bezahlen kann, die mit ihren Eingaben ein Verfahren bis zum Sankt-Nimmerleinstag verschleppen (und dann über die unzumutbar lange Verfahrensdauer jammern).
Aber ich hab‘ mich geirrt. Er muss sitzen! Glücklicherweise nicht in den USA, sondern hier bei uns in Österreich. So hat er eine gute Chance, nach (theoretisch) vier Jahren Knast trotz seiner – nun schon etwas reifen – Schönheit immer noch kernige Fürze von sich geben zu können, statt …
Ich muss das jetzt wohl nicht weiter ausführen.
Dennoch tut er mir fast ein bisserl leid, weil er mit seiner rechtskräftigen Verurteilung nur den zweiten Platz hinter Ernst Strasser belegt, denn der ist auch von Wolfgang Schüssel irrtümlich für einen Minister gehalten worden, genauso wie der Hubsi Gorbach und andere. Hier drängt sich natürlich gleich auch die Frage auf, wer von der Schüssel-Gang eventuell als nächster dran ist …
Die Unschuldsvermutung ist also jetzt vom Tisch. Was bleibt, ist die Unschuldsbehauptung. Wär‘ ich sein Anwalt, würd‘ ich ihm auch raten, weiter auf „supersauber“ zu machen und Beschwerde beim EGMR einzulegen – solange er mich dafür bezahlen kann.
Die Unschuldsbehauptung entspricht im Prinzip ja durchaus einer alten Häfnbruder-Weisheit:
Sagst du gleich „ja,
so bleibst du da.
Sagst aber „nein“,
dann sitzt nicht ein.
Beim „Nein“ musst blei’m,
dann gehst du heim.
Aber wenn ein Richterspruch einmal Rechtskraft erlangt hat, wird der gewöhnliche Verurteilte wohl eher aufs Sich-Beknirschen einschwenken, um möglichst glimpflich über die verordneten Runden zu kommen.
Selbstverständlich ist das politische Wunderkind der Schüssel-Ära kein gewöhnlicher Delinquent! War er denn nicht eine Zeit lang sogar schon so etwas wie ein „Masterl of the Universe“? Vielleicht hat er nicht immer die Gesetze eingehalten, aber die Monopoly-Regeln, welche man ihm während seines Wirtschaftsstudiums beigebracht haben wird, allemal.
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